Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Angebote, die nur für den Empfänger bestimmt sind, beruhen auf Angaben unserer Auftraggeber, für die eine Haftung unsererseits nicht übernommen wird.

Der Empfänger verpflichtet sich, unsere Angebote nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Empfänger hiergegen, so verpflichtet er sich, zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der im Erfolgsfalle angefallenen Provision unter Verzicht auf einen Schadensnachweis unsererseits.

Im Falle eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande kommenden rechtsverbindlichen Vertrages gilt die unseren jeweiligen Angeboten zugrunde liegende Provision als vereinbart, sofern nicht schriftlich eine anderweitige Vereinba-
rung über die Höhe der Provision getroffen wurde. Dies gilt auch im Erwerb des offerierten Objektes im Wege der Zwangsversteigerung. Ist keine Provisionsvereinbarung getroffen, so gilt die ortsübliche Provision als vereinbart.

Für die erfolgreiche Vermittlung von in- und ausländischen Objekten aus dem vorhandenen Bestand beträgt die Provision mindestens 3 % des vereinbarten Kaufpreises bzw. 3 Monatsnettomieten jeweils zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer. Im Falle
eines Suchauftrages für Immobilien Ausland beträgt die Provision aufgrund des deutlich höheren Aufwandes 5 % zzgl. MwSt.

Bei Erteilung eines Suchauftrages für Immobilien im Ausland zahlt der Auftraggeber eine Kostenpauschale, deren Höhe abhängig vom Domizilwunsch vereinbart wird. Der Suchauftrag ist erst mit Zahlungseingang verbindlich erteilt. Die gezahlte Kosten-pauschale wird bei erfolgreicher Vermittlung eines Objektes auf die vereinbarte Provision angerechnet. Ansonsten verfällt die Kostenpauschale bei Präsentation eines Objektes nach den Vorgaben des Suchauftrages.

Ist dem Empfänger unserer Angebote die Käuflichkeit bzw. Anmietbarkeit des von uns angebotenen Objektes bekannt, ist er verpflichtet uns dies innerhalb von 8 Tagen unter Nennung und Nachweis der Quelle anzuzeigen. Kommt der Empfänger dieser Verpflichtung nicht nach, gilt als anerkannt, dass unsere Maklerleistungen gegenüber dem Empfänger Provisionsanspruch begründende Vermittlungs-leistungen im Abschlussfalle sind.

Der Empfänger ist darauf hingewiesen worden, dass es sich um ein Vermittlungsgeschäft handelt und somit Maklerkommission an den Vermittler zu zahlen ist.

Für alle Streitigkeiten aus diesem Maklervertrag im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten gilt Gerichtsstand Ravensburg als vereinbart. Ansonsten gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Ravensburg, den 25. September 2002